Grundlagen
Die Forschung im Nationalpark (ab 1914), im Regionalen Naturpark Biosfera Val Müstair (seit 2010) und im Biosphärenreservat Engadin (seit 2015) ist ein gesetzlicher Auftrag (Nationalpark) und eine Verpflichtung gegenüber der UNESCO (Biosphärenreservat). Die Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) ist mit der Leitung der Forschung beauftragt, welche sie in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen im UNESCO Biosphärenreservat und im Nationalpark wahrnimmt. Nachfolgend sind die wichtigsten Gesetze, Verträge und Vereinbarungen chronologisch aufgeführt.
Nationalparkgesetz 1980
Vertrag 1981
Reglement der Forschungskommission SNP 2022
Geschäftsreglement Ausschuss Biosfera 2010
Kooperationsvertrag Biosphärenreservat 2015